Förderungen für Öl- und Gasheizungen im Überblick

Wie Bauherren beim Heizungskauf Geld sparen

Wer Fördermittel bei einer neuen Öl- und Gasheizung beantragt, schont den eigenen Geldbeutel beim Heizungskauf. Sie sparen dabei mehrere hundert Euro. Für Verbraucher ist es jedoch keinesfalls einfach bei der Vielzahl der existierenden Fördertöpfe den Überblick zu behalten. Denn mittlerweile haben Bund, Länder und Kommunen zahlreiche Förderprogramme verabschiedet, die für Bauherren, Immobilienbesitzer und Hauseigentümer aufgrund Ihrer Komplexität und Kombinationsmöglichkeiten auf den ersten Blick schwierig zu durchschauen sind.

Wie hoch ist die Förderung? Ist eine Kombination verschiedener Finanzierungsarten möglich? Um Sie bei Suche nach geeigneten Fördermitteln für Ihre neue Gas- oder Ölheizung zu unterstützen, haben wir alle wichtigen Informationen in unserem Finanzierungsratgeber zusammengetragen. Neben den Konditionen erhalten Sie interessante Hinweise, die bei der Beantragung von Fördergeldern zu berücksichtigen sind. Denn vielfach sind die erforderlichen Anträge schon zu Beginn Ihres Bauvorhabens zu stellen. Daher empfiehlt sich insbesondere hier eine frühzeitige und detaillierte Informationsgewinnung. Lesen Sie in den folgenden Abschnitten, wie Sie Ihre Investitionskosten beim Heizungskauf senken.

 

Wer fördert Öl und Gasheizungen?

Fördermittelgeber im Überblick

Finanzielle Unterstützung können Bauherren beim Kauf von Öl- und Gasheizungen grundsätzlich von drei verschiedenen staatlichen Instanzen erhalten. Förderinstitut ist dabei unter anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier haben Sie die Möglichkeit zwischen den Kreditprogrammen 151 und 152 oder dem Investitionszuschuss (Programm 430) zu wählen. Die drei Förderprogramme der KfW zielen neben der energetischen Gebäudesanierung auch auf Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung ab. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen engagiert sich mit einem Kesseltauschbonus ebenfalls für die Erneuerung Ihrer neuer Öl- oder Gastherme und bezuschusst seit August 2016 Optimierungsmaßnahmen der Heizung. Für Ölheizungen gewährt das Institut für Öl- und Wärmetechnik eine Prämie über die Initiative Deutschland macht Plus. Neben staatlichen Subventionen des neuen Heizungssystems sind vielfach auch lokale Fördergelder der ortsansässigen Energieversorger verfügbar. Im Folgenden geben wir eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Programme, die sich Ihnen als Verbraucher bieten.

Die KfW-Förderungsprogramme für die Heizung

Ein detailliertes Verständnis der KfW-Programme 151, 152 und 430 setzt zunächst voraus, dass Sie wissen was die KfW unter Einzelmaßnahmen und dem Heizungspaket versteht. Beide Maßnahmen gelten als förderfähig, wenn Sie eine neue Heizung anschaffen.

Was sind förderfähige Einzelmaßnahmen?

Einzelmaßnahmen umfassen neben Wärmedämmungsarbeiten oder dem Austausch von Türen und Fenstern auch die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Optimierung mindestens 2 Jahre alter Öl- oder Gasheizkessel.

Was steckt hinter dem Heizungspaket?

Seit 2016 findet das Heizungspaket innerhalb der KfW- Förderung Anwendung. Es dient der Unterstützung des Austausches veralteter Heizungen durch effiziente Wärmeerzeuger in Kombination mit einer optimierten Einstellung der Heizung. Damit profitieren Verbraucher von zusätzlichen Vorteilen. Dazu zählen die Gewährung von höheren Tilgungszuschüssen bei den KfW-Krediten 151/152 und angepasste Zuschussquoten im KfW-Programm 430. Seit dem 1. April 2016 ist die Antragsstellung für die vergünstigten Konditionen möglich.

Welche Voraussetzungen haben Bauherren für das Heizungspaket zu erfüllen?

Damit Sie das Heizungspaket für die Finanzierung Ihrer Wärmeversorgung in Anspruch nehmen können, sind folgende Voraussetzungen verpflichtend zu berücksichtigen:

  • Bei Ihrer alten Gas- oder Ölheizung handelt es sich bisher nicht um einen Brennwertkessel. Wie eine moderne Ölheizung funktioniert, wie hoch die Kosten ausfallen und welche Vorteile die moderne Technik mit sich bringt, erfahren Sie hier.
  • Ihr Heizsystem unterliegt nicht der Kesselaustauschpflicht, die in der Energiesparverordnung (Paragraph 10) festgelegt ist. Diese verpflichtet Heizungsbesitzer zum Austausch der alten Heizungsanlage, sofern diese noch vor dem 01.01.1985 verbaut wurde
  • Ihr gesamtes Heizungssystems inklusive der Wärmeverteilung wird erneuert

Kreditprogramme 151 und 152 - Konditionen

Das Kreditprogramm 151 unterstützt Bauherren bei der energetischen Sanierung des Eigenheims. Bauvorhaben zur Realisierung eines KfW- Effizienzhauses fallen unter die Förderung des Programms 151. Für Einzelmaßnahmen oder das Heizungspaket vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der beiden Kreditprogramme bis zu 50.000 Euro bei einer 100-prozentigen Auszahlung. Der Zinssatz bleibt über den gesamten Kreditzeitraum konstant und liegt aktuell bei 0,75 Prozent (effektiver Jahreszins). Die Laufzeit beläuft sich bei Vertragsabschluss zunächst auf 10 Jahre, kann aber nach Ablauf der Zeit im 10 Jahresintervall bis auf 30 Jahre verlängert werden. Kredite der KfW bieten den zusätzlichen Vorteil, dass sie im ersten Jahr tilgungsfrei sind. Dies verschafft Ihnen Spielraum bei der Finanzierung.

Achtung:
Bauherren, die die Voraussetzung des Heizungspaketes erfüllen, erhalten für den Kredit 152 einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent auf die Darlehenssumme. Der maximale Betrag ist dabei auf 6.250 Euro begrenzt. Im Programm 151 liegt der maximale Tilgungszuschuss für das Heizungspaket bei 27,5 Prozent, jedoch maximal 27.500 Euro. Voraussetzung für diese Zuschusshöhe ist das Erreichen des KfW Effizienzhausstandards 55. Wichtig ist, dass Sie den Antrag noch vor der Durchführung Ihres Modernisierungsvorhabens stellen!


Tipp: Förderberatung von Energieexperten nutzen

Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Energieberater bzw. Heizungsinstallateur. Dieser ist mit den Pflichtkriterien und Fristen zur Erfüllung der Förderungsanforderungen eingehend vertraut und unterstützt Sie auch beim Erhalt und dem korrekten Ausfüllen aller notwendigen Formulare und Dokumente. Für die Gewährung von KfW- Krediten oder Zuschüssen ist der Antrag immer vor der Heizungsinstallation bei der Hausbank zu stellen. Ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag des Heizungsbauers ist ebenfalls vorzulegen.

 

KFW-Programm 430 - Fakten und Konditionen

Wer keinen Kredit für die Finanzierung der neuen Öl- oder Gasheizung aufnehmen möchte und über die aufzubringende Geldsumme verfügt, kann den KfW Zuschuss in Anspruch nehmen. Für die Durchführung von KfW- Einzelmaßnahmen erhalten Hausbesitzer einen Zuschuss von 10 Prozent auf Ihre Nettoausgaben, jedoch höchstens 5.000 Euro. Im Rahmen des Heizungspakets erhöht sich dieser Zuschuss auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten. So zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit an modernisierungswillige Immobilienbesitzer.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von KfW-Krediten

Kreditnehmer haben bei der KfW allgemeine Ausgangsvoraussetzungen zu erfüllen. So gilt die Förderung lediglich für selbstgenutzte oder vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch Eigentumswohnungen fallen in den Geltungsbereich einer Kreditzusage. Das Gleiche gilt für Immobilien deren Baujahr noch vor dem 1. Februar 2002 liegt. Ebenfalls notwendig ist eine Bestätigung zum Antrag und eine Bestätigung nach Durchführung der Maßnahmen. Diese Dokumente stellt Ihnen Ihr beauftragter Energieberater aus. Eine weitere Voraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.

Warum einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen?

Der Anspruch auf eine Heizungsförderung besteht nur bei der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs durch einen Fachmann. Dieser stellt Ihnen im Anschluss eine Durchführungsbestätigung aus. Der hydraulische Abgleich ist sehr wichtig, um einen sparsamen und umweltfreundlichen Betrieb der Heizungsanlage sicherzustellen. Denn eine optimal eingestellte Heizungshydraulik gewährleistet, dass all Ihre Heizkörper überall im Haus gleichmäßig warm werden. Dies gelingt über die korrekte Einstellung des Wasservolumenstroms, der sich über die Heizungsventile regeln lässt.

BAFA Förderung für Öl- und Gaskessel in der Übersicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Heizungen, die auf erneuerbare Energieträger setzen. Ziel ist es Heizungsmodernisierungen über Subventionen attraktiver zu gestalten und damit einen Beitrag zur Energiewende in Deutschland zu leisten. Obwohl das BAFA lediglich die Förderung von Ökoheizungen fokussiert, bezuschusst es auch Öl- und Gasheizungen über Zusatzleistungen, die Bestandteil der BAFA Förderungsmaßnahme für Solaranlagen sind. Zusätzlich belohnt das Ministerium auch optimierungswillige Bauherren, die Maßnahmen zur Erreichung einer besseren Effizienz ihrer Heizung vornehmen. Nähere Infos zu den einzelnen Fördermitteln erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Mit dem Kesseltauschbonus 500 Euro für die neue Therme sichern

Diese Zusatzleistung, die in die Förderung für solarthermische Anlagen integriert ist, beinhaltet einen Zuschuss von 500 Euro. Das BAFA zahlt den Betrag aus, sofern neben dem Erwerb einer Solarthermie gleichzeitig der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine effiziente und umweltfreundliche Brennwerttherme erfolgt. Zu beachten ist, dass der Antrag des Kesseltauschbonus gleichzeitig mit der Basisförderung Ihrer Solaranlage zu stellen ist.

Förderung zur Optimierung der Heizungsanlage seit August 2016

Seit August 2016 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle neben dem Kesseltausch auch die Optimierung der eigenen Heizungsanlage. Damit ist der hydraulische Abgleich nicht nur eine Fördervoraussetzung, sondern gilt selbst als förderfähig. So erhalten Sie bei dessen ordnungsgemäßer Durchführung einen Zuschuss von 30 Prozent auf die Investitionskosten. Gleiches gilt für den Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen der Energieklasse A. In Kombination mit dem hydraulischen Abgleich fördert das Programm die Montage voreinstellbarer Thermostatventile, Einzelraumregler, Strangventile sowie Techniken zur Einstellung des Wasservolumenstroms und die fachmännische Festsetzung der richtigen und bedarfsgerechten Heizkurve. Voraussetzung für die Gewährung des Optimierungszuschusses ist eine vorzeitige Online-Registrierung auf der Internetseite des BAFA. Denn diese muss noch vor der Heizungsoptimierung erfolgen. Das Antragsformular und die Rechnung des Heizungsbauers sind im Nachgang an das BAFA zu übersenden. Zu berücksichtigen ist, dass diese Art der Förderung nicht mit anderen Fördermaßnahmen von Bund und Ländern kombinierbar ist.

BAFA-Förderung: Informationen zu den Dokumenten und zur Fristwahrung

Für die reibungslose Inanspruchnahme der Zuschüsse durch das BAFA ist der vollständig ausgefüllte Förderantrag, die Rechnung der neuen Öl- oder Gasheizung und eine Durchführungserklärung eines Heizungsinstallateurs erforderlich. Sofern alle Montagearbeiten abgeschlossen sind und Ihnen alle Dokumente vorliegen, sind diese möglichst zeitnah beim BAFA einzureichen. Hier gilt eine Frist von 9 Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizungsanlage.

Deutschland macht Plus - Aktionsprämie für Ölheizungen vom Institut für Wärme und Öltechnik

Käufer einer Ölheizung erhalten zusätzlich zum KfW- Zuschuss eine Aktionsprämie von 250 Euro über die Initiative Deutschland macht Plus in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wärme und Öltechnik e.V. (IWO). Um die Förderbedingungen zu erfüllen, ist die bisher installierte Ölheizung gegen eine moderne Ölbrennwerttherme auszutauschen. Das jeweilige Heizungsmodell ist bei einem der teilnehmenden Heizungshersteller zu kaufen. Zudem haben Bauherren innerhalb von neun Monaten nach der erfolgten Kesselmontage mindestens 1.500 Liter Heizöl bei einem Heizöllieferanten zu erwerben. Dieser muss dabei teilnehmender Partner der Initiative “Deutschland macht Plus” sein.

Die Fördersumme beläuft sich nach Angaben des IWO auf 1.200 Euro, wenn Sie für eine Öltherme beispielsweise 9.500 Euro zahlen. Denn mit dem Zuschuss von 10 Prozent aus dem Kreditprogramm 430 erhalten Sie 950 Euro. Diese werden mit der Bonusprämie von 250 ergänzt. In Kombination mit der Anschaffung einer neuen Solaranlage erhöht sich der Betrag um weitere 2.000 Euro auf eine Förderhöhe von 3.200 Euro.

Lokale Förderung für Erdgasheizungen und Herstellerrabatte

Stadt- und Wasserwerke oder Energieversorger fördern den Umstieg von einer alten Heizung auf eine Erdgasheizung über Boni. Informieren Sie sich daher auch über lokale Fördertöpfe bei Ihnen vor Ort, um weitere Ersparnisse zu erzielen. So vergeben beispielsweise die Technischen Werke Osning in Westfalen 400 Euro für eine Erdgasbrennwertheizung. Bei der NEW AG in Mönchengladbach kann die Förderung bis zu 600 Euro betragen.

 

 

Dieser Artikel entstand mit freundlicher Unterstützung von Kesselheld.de.

www.kesselheld.de

 

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