Notargebühren und Grundbuchkosten

Notargebühren und Grundbuchkosten

Diese Kosten kommen auf Sie beim Hauskauf für Notare und Grundbucheintragungen zu.

Wenn Sie ein Haus, Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen möchten, müssen Sie dieses über einen Notar erledigen, damit das Rechtsgeschäft gültigkeit hat. Ebenso sind nur Notare berechtigt, Änderungseintragungen im Grundbuch zu veranlassen. Natürlich lassen sich Notare und das Grundbuchamt für diese Tätigkeiten bezahlen - und zwar mit einem prozentualen Anteil am Kaufpreis.

Notargebühren und Grundbuchkosten Übersicht

Die Gebührenordnung für Notare steht in Abhänhigkeit zum Kaufpreis. Eine genaue Berechnung können SIe mit dem unten folgenden Rechner durchführen. Aber als Pauschale kann man folgende Werte annehmen:

  • Grundbuchkosten für den Eigentümerwechsel: etwa 0,5% vom Kaufpreis
  • Grundbuchkosten für die Grundschuld: etwa 0,25% vom Grundschuldwert
  • Notargebühr für die Beurkundung: etwa 1,2% vom Kaufpreis

Wenn man in Summe 2% vom Kaufpreis veranschlagt, liegt man meist auf der sicheren Seite.

Notargebühren und Grundbuchkosten Rechner

Sie möchten die Gebühren für den Notar und die Grundbuchgebühren genau berechnen? Geben Sie einfach Ihre Daten in den Rechner ein und Sie wissen, was auf Sie zukommt.

 

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