Frostschirm oder Frostschürze

Nach DIN EN 1997-1/Eurocode 7 beziehungsweise DIN 1054 sind Bauwerke - hier Gründung - vor Schäden durch Frosteinwirkung zu schützen. Bei der Gründung können Schäden an nichtunterkellerten Bauwerken insbesondere entstehen, wenn Wasser unter eine Bodenplatte dringt und sich durch gefriehren ausdehnt. Die hierdurch entstehenden Drücke können nachhaltig Schäden an der Bodenplatte/Flachgründung und auch am darüberliegenden Bauwerk anrichten.

Aus diesem Grund sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Dieses kann entweder durch eine so genannte Frostschürze oder einen Frostschirm in Form von umlaufenden Dämmstoffen geschehen.

Die Frostschürze

Als Frostschürze bezeichnet man bei nichtunterkellerten Gebäuden eine meist aus Beton hergestellte, umlaufende Schicht unterhalb der Bodenplatte, die bis in frostfreie Bereiche hinunter reicht. In Deutschland liegen die frostfreien Bereiche zumeinst zwischen 80-120cm unter der Geländeoberkante.

Praktisch wird ein Graben unterhalb der geplanten Bodenplatte umlaufend mit etwa 40cm Breite und zum Beispiel 90cm Tiefe gegraben und mit Beton verfüllt. Hierdurch wird Wasser daran gehindert unter die Bodenplatte zu gelangen und zu gefrieren.

Je nach statischer Anforderung und Aufbau der darauf folgenden Gründungsplatte kann die Frostschürze zusätzlich mit Stahl bewehrt werden.

Eine Frostschürze kann, anstelle von Beton, auch mit Schotter oder frostunempfindlichen Kiessanden hergestellt werden.

Der Frostschirm

Anstelle einer Frostschürze wird bei hochwärmegedämmten Bodenplatten gerne auf einen so genannten Frostschirm zurückgergriffen. Die aus Skandnavien übernommene Variante des Frostschirms ist eine aus Dämmstoffen hergestellte, umlaufende horizontale Dämmschicht außerhalb der Bodenplatte, die das gefrieren im Bereich der Bodenplatte verhindert. Durch die aufsteigende Erdwärme wird der Bereich unterhalb des Frostschirms frostfrei gehalten und ein Auffrieren wird verhindert.  

In der Praxis wird ein etwa 60-120cm breiter Schirm aus Dämmplatten rund um das geplante Gebäude verlegt und anschließend mit ca. 30cm Erde überdeckt.

Die zu verwendenden Dämmstoffe müssen besonderen Anfoderungen genügen, um ein Verrotten oder übermäßige Wasseraufnahme zu vermeiden. Es dürfen ausschließlich zugelassene Perimeterdämmung eingesetzt werden. Ebenso ist ein Frostschirm aus beispielsweise Schaumglasschotter möglich. Die konkrete Dicke des Dämmstoffs und die Verlegebreite hängen von der zu erwartenden Frostgefahr ab.

Vorteile des Frostschirms sind, dass weniger Erdarbeiten als bei Streifenfundamenten notwendig sind und eine lückenlose Wärmedämmung unterhalb der Bodenplatte möglich ist. Je nach örtlicher gegebenheit kann diese Variante acu günstiger als eine klassische vertikale Frostschürze sein.

 

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