EnEV 2014 / EnEV 2016 – verschärfte Version

EnEV 2016 -  U-Werte und Vorgaben

Die Bedeutung der Enev 2014 / EnEV 2016 für den Neubau von Einfamilienhäusern.

Seit dem 01.01.2016 gilt die neue, verschärfte EnEV 2016. Wer 2015 ein von der KfW gefördertes Haus nach dem Standard KfW70 plante, liegt ab 2016 nur noch im Mindestmaß!

Im gleichen Zuge wurde im April 2016 die Förderung der KfW Bank angepasst. Das Förderprogramm KfW 70 wurde abgeschafft - wie gesagt, es ist nun das MIndestmaß - und es bestehen nur noch die "Effizienzklassen" KfW 55, KfW 40 und KfW 40+ im Neubaubereich.

 

Was ist eigentlich die EnEV?

EnEV ist die Abkürzung für "Energie Einspar Verordnung".

Die EnEV zielt darauf ab, dass ausschließlich hoch-energieeffiziente Wohngebäude erstellt oder modernisiert werden. Hierdurch sollen sowohl die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der EU als auch die gesetzten Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden. Es gilt also Gebäude zu errichten oder im Rahmen einer Modernisierung zu "optimieren", die möglichst wenig Energie für die Wärmeerzeugung und den Betrieb des Gebäudes verbrauchen. Als Maßstab für die Energieeffizienz gelten folgende Parameter:

  • Der jährliche Primärenergiebedarf der Anlagen
  • Der Wärmeschutz der Gebäudehülle
  • Der Hitzeschutz – Stichwort: Sommerlicher Hitzeschutz
  • Die Luftdichtigkeit des Gebäudes
  • Der mindestens geforderte Luftwechsel im Gebäude

Was bedeutet die EnEV 2016 für Bauherren?

In erster Linie bedeutet dieses erhöhte Baukosten in der Bauphase. Die verschärfte  EnEV 2016 sieht vor, dass der Energieverbrauch von Gebäuden im Neubau  um 25% besser ist, als das vergleichbare Referenzgebäude der EnEV. Somit müssen höhere Aufwände betrieben werden, um ein Gebäude erstellen zu dürfen. Es werden mitunter dickere Dämmmaßnahmen notwendig und die Technik im Gebäude wird teurer und aufwendiger. Billige Bauweisen und Schummeleien, wie sie bislang noch möglich waren, werden nun schwer.

Die Anforderungen der EnEV ab 2016 konkret

Der Jahresprimärenergiebedarf für Wohngebäude (Neubau) muss 25% besser sein, als der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes (Wert des Referenzgebäudes multipliziert mit 0,75). Dieses ließe sich zum Beispiel oft schon mit einer effizienten Wärmepumpe erreichen.

Zusätzlich schreibt die EnEV nun vor, dass der Wärmeschutz der Bauhülle um ca. 20 Prozent verbessert werden muss. Allerdings bedeutet das nicht, dass alle Bauteile um 20% bessere Dämmwerte haben müssen! Es müssen nun aber alle festgelegten Grenzwerte für Bauteile eingehalten werden  (war vorher nicht immer zwangsweise so) und die vorgegebenen U-Werte sowie der Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (H't)) von 0,40 W/m²K der Gebäudehülle dürfen nicht überschritten werden. Hierdurch verspricht man sich die Verbesserung um die geforderten 20%. Es ist also nicht mehr möglich, die schlechtere Gebäudehülle (unterhalb der Werte des Referenzgebäudes) durch bessere Technik zu umgehen.

Daraus ergibt sich allerdings auch, dass eine einfache Gasheizung mit einer einfachen Gebäudehülle nach Referenzgebäude nicht mehr funktioniert! Hierzu wären weitere Maßnahmen (z.B. Solarthermie oder Lüftungsanlage) notwendig.

Tabelle von Bauteilen mit U-Werten der verschärfte EnEV ab 2016

BauteilEnEV Referenzgebäude 2014/2016
Wärmedurchgangskoeffizient

Außenwand

U=0,28 W/(m²K)

Wand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen

U=0,35 W/(m²K)

Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten

U=0,20 W/(m²K)

Fenster, Fenstertüren

UW = 1,3 W/(m²K)
Wobei das Glas (g) max. 0,6 haben darf

Dachflächenfenster

UW = 1,4 W/(m²K)
Wobei das Glas (g) max. 0,6 haben darf

Außentüren

U=1,80 W/(m²K)

Ist ein guter U-Wert der Bauteile ausreichend?

Es genügt nicht, die Werte der Einzelbauteile einzuhalten und den Transmissionswärmeverlust im geforderten Bereich zu halten, um die EnEV sicher zu erfüllen. Entscheidend ist vor allem der  jährliche Primärenergiebedarf des Neubaus für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Gerade die gewählte Heizung, Lüftungsart und der Glasflächenanteile spielen eine entscheidende Rollen, um den von der EnEV maximal geforderten jährlichen Primärenergiebedarf zu unterbieten. Konkret kann es also sein, dass beim gewünschten Einsatz einer Gas-Brennwerttherme deutlich bessere Werte von den Bauteilen erbracht werden müssen – zum Beispiel durch dickere Dämmung -, als das Referenzgebäude vorsieht.

Beispiel:

Ihr Planer erstellt ein virtuelles Referenzgebäude, das Ihrer Hausplanung entspricht. Dieses wird mit den von der EnEV vorgegebenen Werten (Dämmwerte, Heizung etc.) ausgestattet. Daraus berechnet sich der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes. Diesen Wert muss Ihre Planung, also die Wände, die Heizung, Fenster, etc. um 25% unterbieten. Sie müssen also 25% besser sein, als das EnEV Referenzgebäude.

Gute Werte im Primärenergiebedarf erreichen.

Die Mindestwerte aus der vorgenannten Tabelle und der geforderte Transmissionswärmeverlust müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Um jedoch zu vermeiden, dass noch mehr Dämmung zur Einhaltung der Normen eingesetzt werden muss, kann über die Anlagentechnik, also zum Beispiel die Heizung und Lüftungsanlage, der Primärenergiebedarf heruntergerechnet werden. Möglichkeiten sind zum Beispiel der Einsatz einer Fotovoltaik-Anlage oder einer Wärmepumpe. Weitere Möglichkeiten ergeben sich durch den Einsatz einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder der Einsatz anderer alternativer Energiequellen. Eine geschickte Kombination kann hier Wunder vollbringen und den Einsatz von 40cm komplizierter und teurer Dämmung im Dach vermeiden.

Wie und in welcher Form Sie am besten ein Gebäude planen, kann unter den oben genannten Gesichtspunkten nicht mehr pauschal beantwortet werden. Hier ist gute Planung und die Beratung von erfahrenen Fachleuten notwendig. Diese Planung kann sich übrigens deutlich auf die Baunebenkosten auswirken, wenn das Haus nicht fertig geplant vom Bauunternehmen kommt.

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