Energieeffizienz im Neubau: Warum Überprüfungen sinnvoll sind

Die Energieeinsparverordnung regelt nicht nur die energetischen Vorgaben, die Neubauten zu erfüllen haben, die verpflichtet die Hausbauer gleichzeitig dazu, die Einhaltung dieser Vorgaben per Energieausweis zu dokumentieren. Gefordert ist dabei immer die Beschreibung des tatsächlichen Zustandes – hier sind die Bauherren in der Verantwortung, einen korrekten Ausweis vorzulegen.

Maßgabe ist der Ist-Zustand

Energieeffizienz Gebäude
Die Fertigstellung der eigenen vier Wände gibt aus verschiedenen Gründen Anlass, die Energieeffizienz noch einmal zu überprüfen.

Denn tatsächlich ist es so, dass zwar schon zusammen mit dem Bauantrag ein Nachweis über die energetischen Eigenschaften des zu bauenden Hauses eingereicht wird. Allerdings verlangt die EnEV gemäß § 16 Abs. 1 einen weiteren Energieausweis unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung des Gebäudes. Eine bewusste Entscheidung der Gesetzgeber, der für den endgültigen Ausweis den aktuellen Zustand des Hauses zugrunde legt. Die rechtlichen Regelungen für die Ausstellung von Energieausweisen sind im Übrigen in Abschnitt 5 der EnEV zugrunde gelegt.

 

Damit wird möglichen Änderungen und Anpassungen im Bauprozess ebenso Rechnung getragen wie bestimmten Randbedingungen, die im Planungsstadium noch nicht recht eingeschätzt werden konnten. Da solche Faktoren jedoch entscheidenden Einfluss auf die zuvor angegebenen Energiekennwerte haben und die neuen Berechnungen daher von den Bauvorlagen abweichen können, muss nach dem Ende der Bauarbeiten ein aktueller Energienachweis erstellt und vorgelegt werden.

Die Verfahrensvorschriften hinsichtlich der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes sind zwar fest in der EnEV verankert. Wie – also mittels welchen Formulars – und wann genau die aktualisierte Fassung des Energieausweises aber vorgelegt werden muss, ist meistens Bestandteil des Landesrechts, wird also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Das gilt übrigens in ähnlicher Weise für die Berechtigungen zur Ausstellung von Energieausweisen. Auch hier bestimmen die Bundesländer die Verteilung der Verantwortlichkeiten selbst.

Es gibt im Übrigen keine Möglichkeit, die doppelte Ausfertigung des Nachweises zu umgehen – jedenfalls keine legale. Zum einen gibt es ohne Vorlage eines Energieausweises erst gar keine Baugenehmigung. Zum anderen wird die Nachlässigkeit bei der Erneuerung des Ausweises als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Mehr als eine Pflicht

Die Berechnungen, die für den Energieausweis notwendig sind, sollten aber von Bauherren-Seite nicht allein als lästige Pflicht aufgefasst werden, auch wenn diese Verpflichtung selbstverständlich besteht. So sehr die immer wieder verschärften Vorgaben der EnEV dem Erreichen nationaler Klima- und Energiesparziele dienen, so sehr helfen sie aber auch dem einzelnen Eigentümer. Langfristig bedeutet eine höhere Energieeffizienz der eigenen Immobilie finanzielle Einsparungen, auch wenn das Bauvorhaben zunächst kostenintensiver wird.

Darüber hinaus zielen viele der Maßnahmen für eine verbesserte Energieeffizienz darauf ab, gleichzeitig für mehr Wohnkomfort zu sorgen. Es liegt also durchaus im Interesse des Bauherrn, die Einhaltung der energetischen Vorgaben ernst zu nehmen.

Bedarf oder Verbrauch? Welchen Energieausweis verwenden

Die Frage stellt sich bei Neubauten so im Prinzip gar nicht, denn seit dem 1. Oktober 2007 ist für sie der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend. Das ist jedoch kein Nachteil, denn hierzu gehört ein deutlich umfangreicheres Begutachtungsverfahren, als etwa beim verbrauchsorientierten Energieausweis. Wo genau liegen die Unterschiede?

Der Verbrauchsausweis

  • Berücksichtigt wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes, insbesondere Heizung und Warmwasserbereitung. Die entsprechenden Werte werden in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben.
  • Vorteil: Ein solcher verbrauchsorientierter Ausweis ist – hauptsächlich wegen des deutlich geringeren Aufwands – preisgünstiger.
  • Nachteil: Gerade im Hinblick auf den zukünftigen Energieverbrauch ist die Aussagekraft dieses Ausweises ziemlich begrenzt.

Der Bedarfsausweis

  • Die Berechnung des Bedarfs ist etwas umfangreicher, weil bei diesem Verfahren sämtliche Gebäudeteile, die sich auf den Wärmehaushalt des Hauses auswirken können berücksichtigt werden. Dazu gehören: die thermische Charakteristik (Gebäudehülle, Innenwände, Luftdichtheit etc.), die Heizungsanlage und Warmwasserversorgung (inklusive deren Dämmung), Klimaanlagen, die Belüftung und die natürliche Belüftung, Lage und Ausrichtung des Gebäudes, passive Solarsysteme, Sonnenschutz und die klimatischen Bedingungen im Innenraum. Sie werden dazu einzeln hinsichtlich ihrer Qualität bewertet und in Beziehung zur Gebäudegröße gesetzt.
  • Vorteil: Eine wesentlich detailliertere und objektivere Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes.
  • Nachteil: Der größere Aufwand verursacht auch höhere Kosten.

Vertrauen ist gut…

Kontrolle der Energieeffizienz
Schon kleinste Ungenauigkeiten beim Einsetzen der Fenster können für Zugluft sorgen, wo keine herrschen sollte.

Kontrolle ist bekanntlich besser. Auch dafür eignet sich der Bedarfsausweis, auf diese Weise kann nämlich neben dem energetischen Zustand des Hauses gleich noch die fachgerechte Ausführung des Baus überprüft werden. Zwischen Planung und Durchführung können schließlich aus verschiedensten Gründen Diskrepanzen entstehen. Bei einem gewissenhaften Vorgehen dürften zwar keine Mängel zu finden sein, dennoch gibt es eine ausreichend große Zahl kritischer Schwachstellen, die insgesamt die Energieeffizienz eines Neubaus schon bei der Fertigstellung negativ beeinflussen können. Ähnliches gilt für die Bauart und die verwendeten Materialien.

Deshalb treten einige der nachfolgenden Energielecks eben nicht nur typischerweise bei Altbauten auf, sondern können ebenso gut gerade fertiggestellte Immobilien betreffen – trotz aller Verschärfungen der EnEV, die genau solche Schwachstellen ausschließen sollen:

  • Fassade: Unzureichende Dämmung dürfte es gemäß der EnEV eigentlich gar nicht mehr geben, trotzdem sind gerade die Geschossübergänge bisweilen kritisch.
  • Haustüren und Fenster: Rein von ihrer Beschaffenheit her betrachtet, dürften weder Türen noch Fenster zu Wärmelecks avancieren. Werden sie jedoch fehlerhaft in das Mauerwerk eingepasst, bleiben Lücken bestehen, die genau dazu führen.
  • Heizkörpernischen und Rollladenkästen: Nahezu klassische Gebäudeteile, die bei mangelnder Dämmung für unerwünschte Wärmeabstrahlung sorgen.
  • Keller: Kaum anders verhält es sich mit Kellerräumen. Ist das Kellergeschoss noch dazu beheizt, wird das Dämmen umso prekärer.

Schwachstellen richtig identifizieren

Blower Door Test
Die Überprüfung der Luftdichtheit (Blower Door Test) ist schon seit Jahren eine Forderung der EnEV. Sie ist auch bei Neubauten nach der Fertigstellung noch sinnvoll.

Während die Berechnungen und Untersuchungen, die bei der Erstellung des Energieausweises angestellt werden, einen recht umfassenden Eindruck vom energetischen Zustand eines Hauses vermitteln können, fehlt möglicherweise doch die finale Sicherheit. Hausbauern, die es demnach ganz genau wissen wollen, wie es um die Energieeffizienz und mögliche Schwachstellen in ihrer neuen Behausung bestellt ist, stehen zu diesem Zweck verschiedene Prüfverfahren zur Verfügung, um diese Gewissheit zu bekommen.

Überprüfung der Luftdichtheit

Auch wenn in den letzten Jahren in puncto Energieeffizienz viel über ausreichende Maßnahmen der Gebäudedämmung diskutiert wurde, so ist doch die Luftdichtheit eines Gebäudes von zentraler Bedeutung für seine energetische Qualität. Sie trägt entscheidend mit dazu bei, Energieverluste und Zugluft zu verhindern, daneben ist sie auch mitverantwortlich, wenn es um das Ausschließen von Lärmbeeinträchtigungen geht.

Aus diesen Gründen sieht die EnEV schon seit 2002 eine dauerhaft luftundurchlässige Bauweise bei neuen Gebäuden vor. Ob diese tatsächlich erreicht wurde, kann mit dem sogenannten Blower-Door-Test ermittelt werden. Dahinter verbergen sich Differenzdruck-Messungen, die sowohl schon während der Bauphase zwecks Qualitätssicherung als auch zur Erfassung des endgültigen Zustands des Gebäudes angewendet werden.

Mittels der eingesetzten Technik (Ventilator, Messgeräte mit Sensoren innerhalb und außerhalb des Hauses und die Steuerungssoftware) wird eine Druckdifferenz zwischen dem Inneren des Gebäudes und seiner Umgebung erzeugt. Dadurch können – in der Kurzfassung – selbst kleinste Leckagen, die beispielsweise in Fugen oder Anschlüssen entstehen, gefunden werden.

Was dabei nicht übersehen werden darf: Die Forderungen nach besserem Wärmeschutz und luftdichter Bauweise stellen hinsichtlich der klimatischen Bedingungen im Gebäude eine nicht unerhebliche Herausforderung für die Bauphysik dar. Das Verhältnis von Luftdichtheit und Belüftung ist deshalb eine komplexe Angelegenheit. Denn trotz der Anforderungen an die Wärmedämmung gilt es, gleichzeitig die Vorgaben bezüglich des notwendigen Luftwechsels zu beachten, damit weder Feuchteschäden an der Bausubstanz noch ein erhöhtes Erkrankungsrisiko entstehen.

Überprüfung von Wärmeverlusten

Sinnvoll ergänzen lässt sich die Untersuchung von luftdurchlässigen Stellen mit einer Prüfung potenzieller Wärmelecks. Hierbei kommt das sogenannte Thermografie-Verfahren zum Einsatz, das mit Hilfe von Wärmebildaufnahmen die kritischen Stellen aufzeigen kann, an denen zu viel Energie verloren geht. Durch die Kombination mit der genannten Blower-Door-Methode und die Möglichkeit, unerwünschte Luftströmungen zu erkennen, können die Messungen der Thermografie noch genauer interpretiert werden.

Das Prüfverfahren besteht dabei aus zwei Teilen:

  • Außenthermografie: Untersucht Wärmeverluste an der Hausfassade mit den bekannten bunten Wärmebildern. Schwachstellen erscheinen Rot und Gelb. Da sich wirklich aussagekräftige Ergebnisse nur bei Temperaturen unter 8 Grad Celsius erzielen lassen, wird diese Prüfung ausschließlich in den Wintermonaten durchgeführt.
  • Innenthermografie: Die Untersuchung der Innenseite der Gebäudehülle findet sozusagen unter umgekehrten Vorzeichen statt, denn hierbei werden zu kalte Stellen (in Blautönen) sichtbar gemacht.

Private Bauherren sollten in beiden Fällen, also sowohl bei der Prüfung der Luftdichtheit als auch der Wärmeabstrahlung, eventuell darüber nachdenken, unabhängige Experten zu Rate zu ziehen – selbst wenn beispielsweise der Blower-Door-Test im Leistungsumfang eines Hausbau-Anbieters enthalten ist. Immerhin gilt es, die Energieeffizienz des eigenen Zuhauses langfristig zu sichern.

 

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